Betriebliches 

Eingliederungsmanagement

Die Verantwortung für die Gesundheit des Beschäftigten wird nach dem  §167 Sozialgesetzbuches (SGB IX) dem Arbeitgeber, d.h. der Dienststelle übertragen.
Infolgedessen zielt das durch den Arbeitgeber angewandte BEM-Verfahren darauf ab, die Gesundheit des Beschäftigten zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die langfristig oder wiederholt erkrankt sind, erhalten deshalb als Einstieg in das Verfahren vom Schulamt Münster ein BEM-Angebot.
Alle Mitglieder unseres Gremiums sowie die Schwerbehindertenvertretung beraten Sie rund um das Thema BEM gerne und selbstverständlich immer vertraulich.