Teilzeitantrag

Die größte Zahl der Anträge auf Teilzeitbeschäftigung wird aus familiären Gründen gestellt. Nur so lässt sich für die überwiegende Anzahl an Kolleginnen und Kollegen die Vereinbarung von Beruf und Familie gewährleisten. 
Ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung kann jedoch auch aus anderen Gründen gestellt werden. 
Er ist immer dann notwendig, wenn Sie Ihre wöchentliche Pflichtstundenzahl reduzieren oder erhöhen möchten oder eine bereits reduzierte Pflichtstundenanzahl beibehalten möchten. Im Teilzeitantrag wird zwischen Teilzeit aus familiären Gründen nach § 64 des Landesbeamtengesetzes (LBG) bzw. § 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der sogenannten voraussetzungslosen Teilzeit nach § 63 LBG bzw. § 11 TV-L unterschieden. 
Zudem gibt es die Möglichkeit der Teilzeit im Blockmodell, dem sogenannten Sabbatjahr. 
Ein Teilzeitantrag aus familiären Gründen wird von der Bezirksregierung Münster auch weiterhin in der Regel genehmigt. 
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!