Wann zum Personalrat?

Es gibt eine Vielzahl möglicher Anlässen, sich an den Personalrat zu wenden. 

Hier ist nur eine Auswahl aufgelistet: 

  • (mögliche) Abordnung,
  • Teilabordnung,
  • Versetzungswunsch,
  • Gespräche im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM),
  • Dienstliche Beurteilungen,
  • Schwangerschaft,
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Rückkehr aus der Elternzeit,
  • Teilzeit im Blockmodell,
  • Reduzierung/Aufstockung der Pflichtstundenzahl,
  • Sonderurlaub
  • Fragen zur Eingruppierung und Einstufung im Rahmen von Tarifverträgen,
  • Höhergruppierung, 
  • Dienstunfall
  • Entfristung,
  • Mehrarbeit,
  • Beratung ...

Im Zweifelsfall melden Sie sich gerne. 

In einem Telefonat lässt sich in der Regel schnell klären, "wer und wo" Ihnen geholfen werden kann.