Abordnung innerhalb Münsters 

Eine Abordnung an eine andere Schule innerhalb Münsters ist immer zeitlich begrenzt und bedeutet kein Ausscheiden aus Ihrer Stammschule. Das Schulamt kann aus dienstlichen Gründen eine Abordnung für die Dauer einiger Tage bis hin zu einem ganzen Schuljahr anordnen. Sie können dabei mit nur einem Teil Ihres Stundendeputats, aber auch mit der vollen Pflichtstundnzahl an eine andere Schule abegeordnet werden.
Als Ihre Interessenvertretung haben wir ein Unterstützungspaket "Abordnung" erstellt. So sind Sie bei Bedarf gut informiert.
Das Unterstützungspaket "Abordnung" beinhaltet:

ÖPR-Info "Abordnung"

Ablaufschema für schulamtsinterne Abordnungen

Kriterienkatalog für schulamtsinterne Abordnungen

Bitte beachten Sie, dass sich dieses "Unterstützungspaket" allein auf Abordnungen innerhalb des Schulamtsbezirks Münster bezieht.