Tätigkeitsbericht
Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) sieht vor, dass wir als Personalvertretung jährlich einen Tätigkeitsbericht ablegen. Dieser ist daher immer Bestandteil der jährlich stattfindenden Personalversammlung.
Wir haben uns auch in diesem Jahr wieder dazu entschieden, Ihnen unseren Tätigkeitsbericht zusätzlich in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.
Wir möchten so unsere Arbeit transparent machen, aktuelle Themen beschreiben und unser Aufgabenfeld vorstellen.