Termine und Fristen im Schuljahr 2025/2026
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Dienstunfall (Tarifbeschäftigte)
spätestens nach 3 Tagen
Als tarifbeschäftigte Lehrkraft müssen Sie Ihren Dienstunfall innerhalb von 3 Tagen über Ihre Schulleitung bei der Unfallkasse NRW anzeigen.
Lehreraustauschverfahren zum 01.08.2027
zwischen den Bundesländern
Möchten Sie sich in ein anderes Bundesland versetzen lassen, muss Ihr Antrag der Bezirksregierung Münster bis zum 30.11.2026 vorliegen.
Rückkehrerverfahren zum 01.08.2026
aus Freistellung (Elternzeit) oder sonstiger Beurlaubung (nicht Sabbatjahr)
Aus dem neuen Versetzungserlass vom 29.10.2025 ergeben sich Veränderungen für das sogenannte Rückkehrerverfahren.
Möchten Sie aus einer Beurlaubung oder einer Freistellung infolge von Mutterschutz, Elternzeit oder persönlicher Gründe in den Schuldienst zurückkehren, beginnen Sie Ihren Dienst grundsätzlich an Ihrer bisherigen Stammschule, sofern dies aus schulfachlichen und aus Gründen einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung vertretbar ist. Ein Rückkehrantrag ist nicht mehr erforderlich.
Möchten Sie sich nach Ihrer Rückkehr an eine andere Schule versetzen lassen, müssen Sie auch weiterhin zwingend einen Versetzungsantrag stellen. Bei einer Versetzung innerhalb Münsters ist der Antrag des Schulamt Münster ausreichend. Bei einer schulamtsübergreifenden Versetzung müssen Sie den Antrag auf dem Portal www.oliver.nrw.de zunächst online ausfüllen und abschicken. Anschließend müssen Sie den Antrag in ausgedruckter Form innerhalb von sieben Kalendertagen bei Ihrer Schulleitung einreichen, um die Frist zu wahren.
Versetzungswunsch zum 01.08.2027
aus persönlichen Gründen auch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr)
Möchten Sie einen Antrag auf eine schulamtsübergreifende Versetzung oder einen Folgeantrag auf eine schulamtsübergreifende Versetzung stellen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr digitaler Antrag bis zum 30.11.2026 der Bezirksregierung Münster vorliegt.
In Papierform, von Ihrer Schulleitung unterschrieben, können Sie Ihren Antrag dann auch nach Ablauf der Frist noch nachreichen.