Das BEM-Verfahren

Einleitung des Verfahrens


Ihre krankheitsbedingte Fehlzeit beläuft sich inzwischen auf mehr als 6 Wochen? 
Sie waren in den letzten 12 Monaten wiederholt krankheitsbedingt arbeitsunfähig und diese einzelnen Fehlzeiten summieren sich inzwischen auf mindestens 6 Wochen?
Nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist der Arbeitgeber, d.h. das Schulamt Münster, in beiden Fällen verpflichtet, tätig zu werden und Ihnen ein BEM-Verfahren anzubieten. 

Einladung zum Präventionsgespräch

Alle beamteten und tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen erhalten im Falle einer krankheitsbedingten Fehlzeit von mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahreszeitraumes vom Schulamt Münster als zuständiger Dienststelle, eine schriftliche Einladung zu einem Präventionsgespräch. 
Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, diese Einladung anzunehmen oder aber auch abzulehnen, denn es besteht Ihrerseits keine Mitwirkungspflicht im BEM-Verfahren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, das Gespräch auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. 
Sie entscheiden!
Da der Grundsatz der Freiwilligkeit gilt, kann ein BEM-Verfahren und damit auch das Präventionsgespräch nur mit Ihrer Zustimmung durchgeführt werden. Ihre Zustimmung kann selbstverständlich auch zu einem späteren Termin erfolgen. Auch eine bereits abgegebene Zustimmung können Sie zu jedem Zeitpunkt zurückziehen. 
Die Ablehnung eines BEM-Verfahrens hat grundsätzlich keine rechtlichen Auswirkungen. Sie können Ihre Entscheidung begründen, müssen dies aber nicht tun.

Präventionsgespräch

Das Präventionsgespräch kann sowohl unter Beteiligung Ihrer Schulleitung in der Schule erfolgen oder aber auch unter Beteiligung der Schulaufsicht im Schulamt stattfinden. In Ausnahmefällen kann es auch in der Bezirksregierung erfolgen. Unabhängig davon, wo und mit wem Sie das Gespräch führen, haben Sie immer die Möglichkeit, den teilnehmenden Personenkreis, bis auf die Gesprächsleitung, selbst zu bestimmen. Begleiten kann Sie eine Kollegin oder ein Kollege, ein/e Familienangehörige/r, ein Mitglied des Personalrates, die Schwerbehindertenvertretung oder auch eine andere Person ihres Vertrauens sein. 
Das Präventionsgespräch findet in einer vertraulichen Atmosphäre statt. Angaben zur persönlichen Situation/Gesundheit werden nicht protokolliert.Aus dem Gespräch ergeht ein Maßnahmenplan, der schriftlich festgehalten wird. Er ist im weiteren Verlauf so umzusetzen. 

Wiedereingliederung

Beamtete Kolleginnen und Kollegen beginnen ihren Dienst infolge einer längeren krankheitsbedingten Fehlzeit in der Regel mit einer stufenweisen Wiedereingliederung.  

Tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen hingegen beginnen ihre Wiedereingliederungsphase noch innerhalb der Krankschreibung. 

Das BEM-Gespräch bietet Ihnen u.a. die Möglichkeit, auf der Grundlage des Wiedereingliederungsplans Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes unter Beteiligung Ihrer Schulleitung/Schulaufsicht, konkrete Maßnahmen für eine gelingende Rückkehr in Ihren schulischen Alltag abzuleiten. Diese Maßnahmen werden in einem Maßnahmenplan festgehalten und für einen definierten Zeitraum verbindlich vereinbart. 

Unbedingt ratsam ist es, die Phase der beruflichen Wiedereingliederung so zu gestalten, dass es während ihres Verlaufs nicht zu einer erneuten krankheitsbedingten Fehlzeit kommt.

Datenschutz

Dem Arbeitgeber ist bewusst, dass das Gelingen oder Scheitern des gesamten BEM-Verfahrens wesentlich vom Vertrauen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen abhängt. Ein wirksamer und sorgfältig gehandhabter Datenschutz ist deshalb in diesem Bereich von größter Wichtigkeit. 

Örtlicher Personalrat

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ausschließlich die Vorsitzende des Örtlichen Personalrates und die Schwerbehindertenvertretung vom Schulamt über Ihre Einladung zu einem Präventionsgespräch informiert.
Wünschen Sie Beratung oder Unterstützung, ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich aktiv an uns wenden. Alle unsere Gremiunsmitglieder informieren, beraten und unterstützen Sie gerne, ganz individuell und selbstverständlich immer vertraulich. 
Scheuen Sie sich nicht, uns auch für vermeintlich kleine Fragen anzurufen.   

Schwerbehindertenvertretung

Alle erkrankten Kolleginnen und Kollegen können sich unabhängig von einer Schwerbehinderung von der SBV zum Thema BEM beraten lassen. Im Falle eines BEM-Angebots durch das Schulamt empfiehlt sich vor der Antwort eine Beratung durch den Personalrat und/oder die Schwerbehindertenvertretung.  

Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Antworten zu den wichtigsten Fragen