Der Örtliche Personalrat für Grundschulen 

beim Schulamt für die Stadt Münster 



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Ihre Personalvertretung im Schulamt Münster

Wir vertreten die Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagogischen Fachkräften, MPT-Kräften, Vertretungslehrkräften sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern an den derzeit 45 Grundschulen in Münster. Das sind inzwischen über 1000 Menschen. 

Eine unserer zentralen Aufgaben ist es, darauf zu achten, dass die zu Ihren Gunsten geltenden Rechte und Gesetze umgesetzt werden (§ 64 Nr. 2, LPVG NRW). 

Grundlage für unsere Tätigkeit als gesetzliche Interessen-vertretung ist das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW).

Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Beschwerden entgegen und setzen uns für Sie in Gesprächen und Verhandlungen mit der Dienststellenleitung bzw. den Sachbearbeiterinnen im Schulamt für Sie ein (§ 62 LPVG NRW). Sollte dies zweckmäßig bzw. notwendig sein, vermitteln wir auch gerne den Kontakt zum Bezirkspersonalrat (BPR) und zur Schwerbehindertenvertretung (SBV). 

Wir bieten allen Beschäftigten persönliche Beratung und Unterstützung in allen dienstlichen Angelegenheiten an und das selbstverständlich immer vertraulich

Wenden Sie sich gerne an uns.